AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – Index F/September 2019

1 – ALLGEMEINE KLAUSEL

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“) von DIATEX gelten für den Verkauf von Produkten (die „Produkte“) an professionelle Einkäufer (die „Kunden“). Eine Auftragserteilung impliziert, dass der Kunde die Allgemeinen Verkaufsbedingungen vollständig und vorbehaltlos akzeptiert, die Vorrang vor anderslautenden Klauseln oder Bestimmungen haben, die auf den Auftragsformularen des Kunden und/oder in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen enthalten sein können, sofern DIATEX nichts anderes schriftlich und ausdrücklich vereinbart hat.

2 – ANGEBOTE – AUFTRAGSANNAHME – BESTÄTIGUNG

DIATEX-Angebote sind DREI (3) Monate gültig, sofern im betreffenden Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. DIATEX behält sich das Recht vor, ihr Angebot zu ändern, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keinen Auftrag erteilt. Die vom Kunden an DIATEX geschickten Auftragsformulare werden nach schriftlicher Bestätigung durch DIATEX in Form einer Empfangsbestätigung registriert. Der Vertrag besteht aus der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

3 – EIGENTUMSVORBEHALT

Das Eigentum der Produkte geht im gegenseitigen Einvernehmen zwischen DIATEX und dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der Hauptsumme und der Nebenkosten auf den Kunden über. Bei ausbleibender Zahlung eines einfachen Bruchteils des Preises bei Fälligkeit kann DIATEX die gelieferten Produkte zurücknehmen und den Verkauf stornieren.

4 – LIEFERUNGEN – TRANSPORTE – ZAHLBARSTELLUNG – VERSICHERUNG

Die Lieferzeiten werden wegen der Gegebenheiten der Rohstoffversorgung, der Produktion und des Transports in gutem Glauben als Anhaltspunkt angegeben. Die Produkte reisen immer auf Gefahr des Kunden, auch wenn sie frei Haus verkauft werden. Während der Ausführung kann kein Auftrag ganz oder teilweise storniert werden. Im Falle von verspäteter Lieferung, Beschädigung oder Verlust von Packstücken muss der Kunde seine Rechte gegenüber dem/den Spediteur(en) geltend machen. Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit einer Lieferung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Eingang schriftlich und per Einschreiben geltend gemacht werden. Unser Serviceniveau (OTD) wird ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Produkte bei DIATEX bewertet. Eine Verzögerung durch den Spediteur oder die Verschiebung des Abholdatums der Produkte durch den Kunden kann kein Gegenstand einer Reklamation sein.

Nach der Lieferung werden die als konform mit der Empfangsbestätigung erkannten Produkte weder zurückgenommen noch verändert. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse geliefert.

5 – PREISE

Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich Steuern nach der am Tag des Angebots gültigen Preisliste, die während der Gültigkeitsdauer des Angebots gilt. Die Preise gelten ab Werk, außer Zöllen und Abgaben aller Art sowie Transport- und Verpackungskosten.

MwSt. (Mehrwertsteuer)

* Innergemeinschaftliche Lieferungen

Der Artikel 262 ter des Allgemeinen Steuergesetzes befreit Warenlieferungen, die von einem Spediteur innerhalb der EU versandt werden, von der Mehrwertsteuer, wenn der Kunde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen kann.

Die Transportrechnung belegt die Lieferung in ein EU-Land, Im Falle dass DIATEX den Transport übernimmt.

Im Falle einer Abholung durch den Kunden ist ein Frachtbrief erforderlich.

* Exporte:

Der Artikel 262.I des Allgemeinen Steuergesetzes befreit Warenlieferungen, die von einem Spediteur außerhalb der EU versandt werden, sowie die direkt mit dem Export verbundenen Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer. Die Freistellung dieser Ausfuhren ist durch die Realität der Lieferung außerhalb Frankreichs gerechtfertigt.

Somit ergibt sich der materielle Nachweis des Exports nach den Bestimmungen des Artikels 74 des Anhangs III des Allgemeinen Steuergesetzbuches aus der Vorlage einer vom Zoll bestätigten Exportanmeldung, nämlich der Ausfertigung Nr. 3 des Einheitspapiers.

* Lieferung nach FRANKREICH:

Eine Lieferung nach FRANKREICH ist ohne Steuern möglich, wenn eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von der Steuerbehörde unterzeichnete Befreiung von der Mehrwertsteuer/Franchise-Kauf vorgelegt wird.

6 – Zahlungsbedingungen

Die Produkte werden am Sitz von DIATEX innerhalb der im Angebot und in der Empfangsbestätigung des Auftrags angegebenen Frist ohne Skonto angenommen und bezahlt, wobei Wechsel keine Abweichung vom Zahlungsort darstellen und nur eine Zahlungsmöglichkeit sind. DIATEX behält sich das Recht vor, bei Vorliegen von Umständen vor dem Versand eine Bar- oder Vorauszahlung zu verlangen. Nicht genehmigte Rücksendungen dürfen die Zahlung von Rechnungen zum vereinbarten Fälligkeitsdatum auf keinen Fall verzögern.

Eine ausbleibende Zahlung eines einzelnen Wechsels oder einer einzelnen Rechnung am Fälligkeitstag führt zum Verfall der Frist und zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen, auch der noch nicht fälligen. Ab dem Fälligkeitsdatum werden automatisch und ohne Mahnung Verzugszinsen mit dem üblichen Zinssatz vom Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes pro Monat berechnet. Darüber hinaus werden nach der Strafklausel die fälligen im Rahmen eines Rechtsstreits beigetriebenen Beträge um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % ihres Betrags erhöht. Dem Kunden wird zur Deckung der Beitreibungskosten für DIATEX eine pauschale Entschädigung von 40 Euro in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass die tatsächlich anfallenden Beitreibungskosten von DIATEX 40 Euro übersteigen, behält sich DIATEX das Recht vor, vom Kunden gegen Nachweis eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

7 – PRODUKTKONFORMITÄT – GARANTIE

WICHTIGE INFORMATIONEN:

Technische Informationen zu den Produkten finden Sie auf der Webseite www.diatex.com oder bei Ihrem DIATEX Ansprechpartner.

Einige Flüssigkeiten, die als Gefahrgut/ADR gekennzeichnet sind, unterliegen dem Sicherheitsdatenblatt, das auf unserer Website www.diatex.com oder bei Ihrem DIATEX Ansprechpartner erhältlich ist. Für den Fall, dass die Produkte in Konsignation beim Kunden sind, verpflichtet sich dieser, die Produkte vor jeglicher Beschädigung zu schützen und sie nach den in den technischen Datenblättern von DIATEX festgelegten Bedingungen zu lagern. DIATEX akzeptiert keine Rücksendung von Produkten ohne vorherige Genehmigung. Jegliche Rücksendung von Produkten, die von DIATEX wegen Nichtkonformität genehmigt wurde, muss den Verweis auf eine Nummer des Merkblatts zur Fehlerbeschreibung aufweisen. Jede Rücksendung von Produkten unter Bedingungen, die keinen ordnungsgemäßen Versand der Produkte zulässt, und die ohne Originalverpackung verschickt wird, kann von DIATEX abgelehnt werden. Probestücke und Fertigungsmuster werden maximal 5 Jahre lang aufbewahrt.

TOLERANZEN:

  • Von DIATEX hergestellte Produkte: Sind auf den technischen Datenblättern und auf der DIATEX-Website aufgeführt.
  • Produkte aus dem Handel und Rohstoffe: Die Toleranzen des Herstellers gelten und sind auch auf der DIATEX Website einsehbar.

GARANTIE: Die Produkte werden für EIN (1) Jahr ab dem Versanddatum gegen Material- oder Fertigungsmängel garantiert unter Ausnahme von Erschütterungen, sowie für die Einhaltung der von DIATEX akzeptierten Spezifikationen. Die Garantie besteht bei den vom DIATEX Labor als fehlerhaft anerkannten Produkten und nach ihrer Wahl aus Folgendem: (i) ein reiner und einfacher Umtausch der Produkte, (ii) ihre Instandsetzung, (iii) Ausstellung einer Gutschrift oder (iv) Rückerstattung an den Kunden. Für die Anwendung von (i) und (ii) werden von DIATEX keine Transportkosten übernommen. Bei Anwendung der Punkte (iii) und (iv) gehen die Gutschriften und Rückerstattungen bis in Höhe des Kaufpreises des/der betroffenen Produkts/e. Der Umtausch der Produkte oder ihre mögliche Instandsetzung aus Gründen der Garantie kann nicht dazu führen, dass sich ihre Laufzeit verlängert. DIATEX haftet auf keinen Fall für Körper- oder Sachschäden jeglicher Art, die die direkte oder indirekte Folge von Nachlässigkeit, unsachgemäßer Eignung des Produkts oder fehlerhafter Verwendung oder Lagerung sein können. DIATEX empfiehlt dem Kunden, vor der Verwendung des Produkts sicherzustellen, dass es für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, indem er gegebenenfalls Vorversuche zum Schutz vor Haftung und Risiko durchführt.. Bei bereits verarbeiteten Produkten unterliegt die Garantie dem Nachweis durch den Kunden, dass der Mangel auf ein/mehrere DIATEX Produkt(e) zurückzuführen ist, und dies insbesondere durch Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen.

8 – GEISTIGES EIGENTUM – DATENSCHUTZ

DIATEX ist alleiniger Eigentümerin aller geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und den dazugehörigen Dokumenten wie Pläne, Zeichnungen oder Beschreibungen, was der Kunde akzeptiert, und zu deren Einhaltung er sich verpflichtet. Aus dem Vertrag ergeben sich für den Kunden keine Rechte bezüglich der geistigen Eigentumsrechte von DIATEX.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung der von DIATEX bei seiner Bestellung gestellten Fragen (einschließlich der personenbezogenen Daten von natürlichen Personen, die im Auftrag des Kunden tätig sind) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, und dass DIATEX sie für die Erfüllung der Bestellung des Kunden verarbeitet. DIATEX kann die Daten des Kunden auch verarbeiten, um Produkte anzubieten, die seinen Bedürfnissen entsprechen. DIATEX verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unter Berücksichtigung des damit verbundenen Risikos die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Sicherheit der Daten zu gewährleisten, und dies gilt auch bei Übermittlung an Dritte zum Zwecke der Vertragserfüllung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union (insbesondere Buchhaltungsexperten) in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften; sie werden während der gesamten Vertragslaufzeit und während der Ausübungsdauer der Regressrechte aufbewahrt. Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung der Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch aus berechtigten Gründen sowie das Recht, Post-Mortem-Richtlinien festzulegen, die durch eine Anfrage an den Sitz von DIATEX ausgeübt werden können. Der Kunde kann seine Beschwerden auch an die CNIL richten.

9 – STREITSCHLICHTUNG

Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht.  Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.